Durch die Regelungen der §§ 60, 61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland) ist grundsätzlich jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet, diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten.
Dies bedeutet, dass der Eigentümer von Abwasseranlagen diese in regelmäßigen Abständen einer Dichtheitsprüfung unterziehen, also die Funktionsfähigkeit durch Sachkundige prüfen lassen muss.
Welche Prüfungen speziell und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
In NRW gilt diesbezüglich seit Oktober 2013 die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser –SüwVOAbw–
Regelung zum Überwachungsumfang für private Abwasserleitungen
Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 8 (2) Überwachungsumfang).
Und was heißt das konkret? Wir beraten Sie gerne!
Die Gemeinde fordert eine Funktionsprüfung, mein Haus liegt in der Wasserschutzzone III
In der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser –SüwVOAbw– werden Eigentümer von privaten Abwasseranlagen verpflichtet, diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten.
Jede Gemeinde kann in ihrer Satzung festlegen, ob und wann eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung vorzulegen ist. Bei bestehenden Abwasseranlagen kann dieser Nachweis durch eine optische Inspektion mit einer Kanalkamera (KA) und einem entsprechenden Zertifikat erbracht werden.
Vor der Prüfung werden die Leitungen zunächst gereinigt. Anschließend wird der Zustand der Leitungen umfassend mit Hilfe der Kamera (geschoben oder ferngesteuert) auf einem angeschlossenen Monitor betrachtet. Gleichzeitig wird die Befahrung auf einem Datenträger aufgezeichnet. Die anschließende Bewertung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen, der auch die Nachweisbescheinigung erstellt. Werden Schäden im Abwassersystem festgestellt, werden diese mit standardisierten Codierungen und Erläuterungen vermerkt und der Eigentümer entsprechend informiert.
Unsere Mitarbeiter sind speziell ausgebildet und als Fachbetrieb sind wir berechtigt, die entsprechenden Prüfungen durchzuführen und die Prüfzertifikate zu erstellen. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Gutachten
Für Gutachten über Abwassersysteme werden oft Sachverständige der Sanitärsparte zu Hilfe genommen. Wussten Sie aber auch, dass es für Abwasserprobleme auch vereidigte Sachverständige gibt, die sich seit Jahrzehnten auf Abwasserleitungen spezialisiert haben und mit Rat und Tat bei Ihren Abwasserproblemen zur Verfügung stehen? Wir vermitteln Ihnen gerne diese Spezialisten!